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Objektübersicht
ObjektbeschreibungAdresse: Hammelstraße 5, 55262 Heidesheim am Rhein
Wohnfläche (aktuell): ca. 68,22 Grundstücksgröße: ca. 187 Genehmigte Erweiterung: +188,54 Wohnfläche Objektart: Einfamilienhaus Zustand: Sanierungsbedürftig / Abrissfähig Objektbeschreibung: Dieses Einfamilienhaus in zentraler Lage von Heidesheim bietet eine einmalige Gelegenheit für Investoren, Bauherren oder Eigennutzer mit Weitblick. Auf einem ca. 187 großen Grundstück befindet sich ein sanierungsbedürftiges oder abrissfähiges Wohnhaus mit einer bestehenden Wohnfläche von ca. 68,22. Das große Plus: Für das Objekt liegt bereits eine gültige Baugenehmigung zur Erweiterung des Hauses vor. Geplant ist ein großzügiger Ausbau, der zusätzliche 188,54 Wohnfläche schafft - ideal für moderne Wohnbedürfnisse oder als Mehrgenerationenhaus. Besonders attraktiv: Der Eigentümer ist selbst Bauunternehmer und bietet auf Wunsch die Durchführung des Neubaus an - eine wertvolle Option für Käufer, die Bauprozesse effizient und professionell umsetzen möchten. Besonderheiten: - Baugenehmigung für großzügigen Anbau vorhanden - Ideal für Eigennutzer, Bauträger oder Kapitalanleger - Zentrale Lage in Heidesheim - gute Anbindung nach Mainz, Wiesbaden und Umgebung - Durchführung des Neubaus durch den aktuellen Eigentümer möglich Fazit: Ein Projekt mit viel Potenzial in gefragter Lage - ob zur Eigennutzung mit großzügigem Platzangebot oder als lukrative Investition in Wohnraum. Dank vorhandener Genehmigung und optionaler Bauausführung durch den Eigentümer ein rundum attraktives Angebot. SonstigesGELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist Rothbaum Invest nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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Herr Luca Niedenthal |
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