Gewerbevilla mit Potenzial: mehr als 500 m² auf 2.371 m² Grundstück - Sanierung nach Absprache
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Informationen
Ausstattung
Details
Angeboten wird ein Wohn- und Geschäftshaus mit Nebengebäuden auf einem Grundstück von 2.371 m² in Gensingen (Gemarkung Gensingen, Flur 4, Flurstück 148/3). Das Anwesen wurde um 1949/50 errichtet und über Jahrzehnte gewerblich genutzt - unter anderem als Büro- und Werkstattfläche. Es steht derzeit leer und ist sanierungsbedürftig.
Das Objekt richtet sich an Betriebe, die Fläche brauchen: Handwerk, Handel, Lager, Werkstatt, Dienstleistung. Neben dem Hauptgebäude gehören Nebengebäude zum Bestand, die sich als Werkstatt, Lager, Fuhrparkunterstellung oder Betriebsräume nutzen lassen. Die Gesamtfläche von rund 500 m² Wohn- und Nutzfläche verteilt sich auf mehrere Ebenen und erlaubt eine flexible Aufteilung in Betriebs-, Büro- und Sozialräume.
Planungsrecht und Entwicklungspotenzial
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Alexander-Bretz-Straße" der Ortsgemeinde Gensingen (in Kraft seit 19.01.1999) und ist dort als Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Die Festsetzungen eröffnen erheblichen Spielraum:
Grundflächenzahl 0,8 - bei 2.371 m² Grundstücksfläche rund 1.897 m² überbaubare Fläche
Baumassenzahl 6,0 - rechnerisch rund 14.200 m³ realisierbare Baumasse
Firsthöhe bis 12,50 m
Bauweise und Dachform frei
Damit ist das Grundstück nach heutigem Bestand bei Weitem nicht ausgenutzt. Für Betriebe mit Wachstumsperspektive, für Erweiterungsbauten oder für ein vollständig neues Betriebsgebäude bietet sich hier eine Reserve, die im Bestand nur selten verfügbar ist. Eine Bestandsklausel des Bebauungsplans erlaubt es zudem, bestehende Gebäude mit größerer Höhe auch bei Umbau oder Sanierung in dieser Größe und Höhe beizubehalten.
Zur Wohnnutzung
Im Gewerbegebiet sind Wohnungen nach § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässig, sofern sie einem Betrieb zugeordnet und ihm gegenüber untergeordnet sind - etwa als Betriebsleiter- oder Betriebsinhaberwohnung. Der Bebauungsplan schließt diese Ausnahme für den hier maßgeblichen Bereich nicht aus. Das Objekt eignet sich damit für Käufer, die Betrieb und Wohnen an einem Standort verbinden möchten. Eine Nutzung als reines Wohnhaus ohne betrieblichen Bezug ist planungsrechtlich nicht vorgesehen. Wir empfehlen jedem Interessenten, sein Nutzungskonzept vorab über eine Bauvoranfrage bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen abzusichern; sämtliche Unterlagen einschließlich Bebauungsplan stellen wir hierfür zur Verfügung.
Sanierung nach Absprache
Die Eigentümerseite bietet an, das Gebäude vor Übergabe nach Abstimmung mit dem Käufer zu sanieren. Umfang, Ausführungsstandard, Zeitplan und die Auswirkung auf den Kaufpreis werden individuell vereinbart und im Kaufvertrag festgehalten. Käufer haben damit die Wahl zwischen dem Erwerb im heutigen Zustand zum entsprechend kalkulierten Preis und der Übernahme eines hergerichteten Objekts ohne eigene Bauleitung - ein Vorteil gerade für Betriebe, die keine Kapazitäten für ein Bauprojekt neben dem Tagesgeschäft haben.
Der Leerstand ist dabei praktisch: Das Anwesen ist sofort verfügbar, jederzeit besichtigungsfähig und ohne Rücksicht auf laufende Nutzungen umzubauen.
Hinweise
Zugunsten des Grundstücks ist ein durch den Bebauungsplan festgesetztes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zur Erschließung eingetragen. Das Grundstück ist mit einem Fernmeldekabelrecht zugunsten der Bahn (1952) belastet. Alle Angaben beruhen auf Informationen der Eigentümerin, dem Bebauungsplan und öffentlich zugänglichen Quellen; eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen. Flächenangaben erfolgen nach Aufmaß und sind nicht Gegenstand einer Beschaffenheitsvereinbarung.
Gensingen liegt im unteren Naheraum am südwestlichen Rand des Landkreises Mainz-Bingen, eingebettet in die Weinbaulandschaft Rheinhessens. Die Ortsgemeinde zählt rund 4.000 Einwohner und verdankt ihre Anziehungskraft vor allem ihrer Verkehrslage im Schnittpunkt von Autobahnen und Bundesstraßen mit eigenem Autobahnanschluss. Angesiedelt sind unter anderem ein Lebensmittel-Großmarkt, ein Baumarkt, eine Großgärtnerei, ein Sanitärgroßhandel sowie zahlreiche Handwerksbetriebe. Für den täglichen Bedarf ist der Ort damit spürbar besser aufgestellt, als es seine Größe zunächst vermuten lässt - Einkäufe erfordern keine Fahrt in die nächste Stadt.
Familien finden vor Ort eine verlässliche Infrastruktur: Gensingen verfügt über eine Grundschule, drei Kindertagesstätten und einen Hort. Weiterführend stehen in der Nachbargemeinde Sprendlingen eine Integrierte Gesamtschule mit Ganztagsbetreuung sowie die Bibliothek Sprendlingen-Gensingen zur Verfügung.
Besonders hervorzuheben ist die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Der Bahnhof Gensingen-Horrweiler liegt an der Alexander-Bretz-Straße und ist vom Objekt aus fußläufig erreichbar - ein Standortvorteil, den man außerhalb der Ballungsräume selten antrifft. Dort halten die Regionalbahnlinien RB 33 (Nahetalbahn) und RB 35 (Rheinhessenbahn) jeweils im Stundentakt, die Regional-Express-Linie RE 3 teilweise. Der Zugang ist barrierefrei und stufenlos; Fahrradstellplätze und Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Bad Kreuznach, Bingen, Alzey und Mainz sind damit ohne Auto zuverlässig erreichbar. Für den Individualverkehr durchquert die A 61 das benachbarte Gemeindegebiet, die B 50 stellt die Verbindung zwischen Bingen und Gau-Bickelheim her. Der Frankfurter Flughafen ist über die Autobahn in überschaubarer Fahrzeit angebunden.
Bahnhof + 3
Das Umfeld ist von Weinbergen, dem Nahetal und einem dichten Netz an Wander- und Radwegen geprägt - eine Region mit hoher Freizeit- und Naherholungsqualität und einer lebendigen Weinkultur. Die unmittelbare Nachbarschaft zu Bahnanlagen und gewerblichen Nutzungen bedeutet zugleich, dass es sich nicht um die Lage eines reinen Wohngebiets handelt. Für Käufer, die Wohnen und Arbeiten an einem Standort verbinden möchten oder täglich pendeln, ist genau das der entscheidende Vorteil.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist Rothbaum Invest nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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