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Obj.: 1 | 1

Stilvolle 1-Zimmer-Altbauwohnung in zentraler Lage von Wiesbaden - ab sofort verfügbar

Außenansicht - (KI generiert) Wohnung Wiesbaden
Außenansicht - (KI generiert)
700,- €
 
Wohnzimmer - (KI generiert) Wohnung Wiesbaden
Wohnzimmer - (KI generiert)
Küche Wohnung Wiesbaden
Küche
Bad - (KI generiert) Wohnung Wiesbaden
Bad - (KI generiert)

Objektart

Wohnung

Adresse

65189 Wiesbaden

Objektdaten

Objekt-Nr. 4796013
Wohnfläche (ca.) 30 m²
Zimmer 1
Kaltmiete 700,- €

Informationen

bezugsfrei ab
01/2026

Ausstattung

Unterkellert

Details

Etage
2
Schlafzimmer
1
Küche
Einbauküche

In der beliebten Uhlandstraße in Wiesbaden befindet sich diese charmante 1-Zimmer-Altbauwohnung mit ca. 30 m² Wohnfläche. Die Wohnung liegt im 2. Obergeschoss eines gepflegten Altbaus und überzeugt durch ihren klassischen Charakter in Kombination mit zeitgemäßem Wohnkomfort.

Der helle Wohnraum ist praktisch geschnitten und bietet ausreichend Platz zum Wohnen, Schlafen und Arbeiten. Einige Möbel sind bereits vorhanden, sodass die Wohnung ideal für einen schnellen und unkomplizierten Einzug geeignet ist. Es ist eine kleine Einbauküche installiert. Vor der Übergabe wird die Wohnung selbstverständlich gründlich gereinigt.

Ein separater Kellerraum gehört ebenfalls zur Wohnung und bietet zusätzlichen Stauraum.

Die Vermietung erfolgt zu einer Pauschalmiete von 900 EUR, inklusive Nebenkosten sowie der vorhandenen Möblierung - transparent, komfortabel und ohne zusätzliche Kostenüberraschungen.

Die zentrale Lage bietet eine hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr sowie kurze Wege zu Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafés.

Die Wohnung ist ab sofort bzw. zeitnah bezugsfertig und eignet sich ideal für Singles, Pendler oder Studierende, die eine stilvolle Altbauwohnung in guter Lage suchen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen gerne für eine Besichtigung zur Verfügung!

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist Rothbaum Invest nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

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Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch einen unserer Immobilienspezialisten einschätzen. Unser Netzwerk ermöglicht es uns, Verkäufer bzw. Vermieter und Interessenten bestmöglich zusammenzuführen.

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Herr Luca Niedenthal
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